Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform ist endlich die finanzielle Altersvorsorge der BeamtInnen ins politische Blickfeld geraten.
Die GEW begrüßt die Entscheidung der bayerischen Landesregierung, eine Pensionsrücklage/einen Pensionsfonds (für neu eingestellte) BeamtInnen zu bilden.
Die LVV fordert die Landesvorstände der GEW, des DGB und der Gewerkschaft ver.di auf, sich bei der Gründung dieses Altersvorsorgefonds für die folgenden Grundsätze einzusetzen:
- keine finanzielle Eigenbeteiligung der BeamtInnen ohne Entgelterhöhung;
- keine Finanzierung des Fonds aus Krediten (keine Nettoneuverschuldung);
- Auffüllung des Fonds bis zur gänzlichen Deckung der Pensionsansprüche
aller BeamtInnen;
- regelmäßige Mitteilungen der Pensionskasse an die BeamtInnen über die
ihnen persönlich zustehenden und erworbenen Versorgungsansprüche;
- keine risikobelastete Anlage des Pensionsvermögens;
- paritätische Besetzung der Pensionskassenleitung/des
Kassenkontrollorgans von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite;
- gesetzliche Regelung des gesamten Vorgangs mit 2/3-Mehrheit des
Landtags, desgleichen Quorum bei Eingriffen in das Regelwerk;
- Verbot der Verwendung von Fondsgeldern für außerhalb des Fondszwecks
liegende Ausgaben.