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Pressemitteilung

Keine Tarifverhandlungen beim bfz

GEW kritisiert Absage der bfz-Geschäftsführung und fordert Tariftreuegesetz ein.

Bildquelle: pixabay

Kurz vor Weihnachten erhielten die Beschäftigten des größten bayerischen Bildungsträgers bfz ein unschönes Geschenk ihres Arbeitgebers: Die Absage an die GEW bezüglich der Aufnahme von Tarifverhandlungen. Auch der Kreisverband Landshut, dem viele Beschäftigte des bfz Standorts Landshut angehören, zeigt sich fassungslos.

Der Tarifvertrag wurde bereits 2018 einseitig durch den Arbeitgeber gekündigt, seitdem herrscht im bfz allerorts tariflose Willkür. Teils ist der alte Tarifvertrag noch in der Nachwirkung, für viele Neuangestellte gilt er hingegen nicht mehr. Die GEW bemüht sich bereits seit Jahren darum, die Beschäftigten des Bildungsträgers wieder unter einen Mantel- und einen Entgelttarifvertrag zu stellen. Die Tarifkommission, der auch Landshuter GEW-Mitglieder angehören, setzte sich verstärkt seit 2020 für Verhandlungen ein und wollte insbesondere eine Honorierung der Berufserfahrung durch Entgeltstufen durchsetzen. Bislang ist es nämlich so, dass teilweise jahrzehntelang Beschäftigte immer noch mit Mindestlohn vergütet werden, während neue Einstellungen, auch aufgrund von Fachkräftemangel, durchaus höher angesiedelt werden müssen.

Doch allen Bemühungen wurde nun ein jähes Ende gesetzt, indem die Geschäftsleitung in der Woche vor Weihnachten mitteilen ließ, dass sie für Tarifverhandlungen „keine Basis sehe“.

GEW-Kreisvorsitzender Markus Weinberger äußerte sich bestürzt über die Entwicklung: „Es ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten und auch für uns als Gewerkschafter. Tarifverträge sind der Garant für faire Arbeitsbedingungen und beugen wirksam drohender Altersarmut vor. Dass die bfz-Geschäftsführung dafür keine Notwendigkeit sieht, zeugt von wenig Wertschätzung für ihre Angestellten.“

Roswitha Keil, Vorstandsmitglied der GEW Landshut und selbst ehemalige Beschäftigte am bfz, ergänzte: „Wir können nur hoffen, dass der Arbeitsminister die Pläne für ein Tariftreuegesetz aus der letzten Legislaturperiode aus der Schublade holt. Denn nur wenn die öffentliche Vergabe von Aufträgen von Gesetz wegen an Tarifverträge geknüpft wird, sehe ich noch eine Chance, die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu locken.“