Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die AfD ist in mehreren Bundesländern inzwischen in unterschiedlicher Art und Weise gegen Lehrkräfte und Schulen vorgegangen. Die bekannteste Form ist die Einrichtung von Denunziationsplattformen gegen Lehrkräfte. Auch in Bayern hatte die AfD vor der Landtagswahl im Oktober vergangenen Jahres eine solche Online-Plattform angekündigt. Das hat bei der GEW, bei Kolleginnen und Kollegen, bei Demokratinnen und Demokraten zu Recht zu einem Aufschrei, zu Protesten und Gegenreaktionen in den Bundesländern geführt, in denen die AfD ein solches Denunziationsportal eingerichtet hatte. Allen, die sich bei uns gemeldet haben und allen, die sich gegen diese Plattform und ihre Ziele engagieren, danken wir auf diesem Wege ausdrücklich. Auch wenn bisher eine solche Plattform in Bayern noch nicht bekannt ist, muss es nicht bedeuten, dass dies nicht kommt oder andere Mittel und Wege gesucht werden, um die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen in Misskredit zu bringen.
Zivilcourage zeigen – Demokratiebildung verstärken
Die GEW wird es nicht hinnehmen, dass Lehrkräfte denunziert und eingeschüchtert werden. Ausgerechnet die AfD spielt sich als Hüter der politischen Neutralität an den Schulen auf. Das ist absurd! Unser Grundgesetz Artikel 7 ist eindeutig: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ – und nicht unter der Aufsicht der AfD!
Wir stehen solidarisch an der Seite der Lehrkräfte. Wir ermutigen alle Lehrkräfte, Zivilcourage in der Schule und außerhalb zu zeigen und sich klar gegen Ausgrenzung und für Vielfalt einzusetzen. Wir haben guten Grund, die Aktivitäten der AfD zum Anlass zu nehmen, selbstbewusst und kompetent unsere Arbeit zu machen und uns nicht einschüchtern zu lassen. Wir raten zu Gelassenheit und gehen nicht von rechtlichen Problemen für Lehrkräfte aus.
Die GEW Bayern bietet ihren Mitgliedern selbstverständlich rechtliche Unterstützung an, sollten sie von Meldungen auf einer Plattform der AfD betroffen sein.
Erziehung zu Demokratie, Toleranz und Achtung der Menschenwürde ist Auftrag von Lehrkräften und berührt nicht das Neutralitätsgebot
Die gebotene Neutralität ist nicht verletzt, wenn in der Schule über rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen von Politiker/innen einer Partei gesprochen wird und Lehrkräfte ihre Meinung äußern.
Das Grundgesetz und das BayEUG verpflichten Lehrkräfte dazu, Menschenwürde und die Gleichberechtigung aller Menschen einzuhalten und zu lehren sowie die Verletzung dieser Rechte zu thematisieren.
Bei der Darstellung unserer Bildungs- und Kulturwerte sind Lehrkräfte ausdrücklich nicht zur Neutralität verpflichtet.
In der AfD widersprechen Politiker/innen grundsätzlichen demokratischen Werten, zu denen auch Pluralismus gehört.
Aktuell hat die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag die ersatzlose Streichung der Zuschüsse an den bayerischen Jugendring gefordert, so lange ein ihr unliebsamer Jugendverband nicht ausgeschlossen wird.
https://bayern.dgb.de/presse/++co++9bc0a618-4faa-11e9-b924-52540088cada
Dieses Vorgehen und die Denunziationsplattform sind dagegen gute Beispiele für Sozialkunde und jegliche Demokratiebildung. Sie zeigt überdeutlich, dass wir den Wert unserer Demokratie und die, die sie gefährden wollen, in der Schule thematisieren müssen – im Klassenzimmer und im Lehrerzimmer, auch im Hörsaal.
Dabei gilt selbstverständlich der "Beutelsbacher Konsens"
http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens
Lehrkräfte dürfen Schüler/innen nicht ihre Meinung aufzwingen (Überwältigungsverbot) und sie müssen das, was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, auch kontrovers darstellen (Kontroversitätsgebot).
Rechtliche Informationen, Öffentlichkeitsarbeit und weiterführende Hinweise
Die GEW hat zahlreiche Informationen zu den Denunziationsplattformen eingestellt:
https://www.gew.de/schule/fragen-und-antworten-zu-den-denunziationsplattformen-der-afd/
Die GEW Bayern hat sich auf ihrer Landesvertreter/innenversammlung im November 2018 gegen solche Methoden klar positioniert und diese Form der Denunziation einhellig verurteilt.
Handlungsmöglichkeiten
Falls auch in Bayern eine solche Plattform eingerichtet wird, werden wir den bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten nach dem Vorbild seines Kollegen in Baden-Württemberg bitten, eine Voruntersuchung wegen der Meldeplattform einzuleiten.
Alle Kolleg/innen können dann dazu beitragen, dass das Ziel der Plattform ins Gegenteil verkehrt wird.
Schreiben Sie dort, was Sie von dieser Plattform halten – ernsthaft oder satirisch. Schicken Sie Ihren Post bitte auch an info(at)gew-bayern(dot)de.
Sie können sich auch mit Hilfe der seit Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung gegen eine Meldung in einem solchen Portal wehren. Alle Lehrkräfte können bei der AfD Auskunft über ihre gespeicherten Daten und das Löschen ihrer Daten verlangen.
In Baden-Württemberg hat der Landesdatenschutzbeauftragte bereits für solche Anfragen einen Musterbrief zur Verfügung gestellt:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/muster-auskunftsanspruch-nach-art-15-ds-gvo/