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Stellungnahme der GEW

Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

In der Verbändeanhörung hat die GEW Bayern zur Regelung des Distanzunterrichts, zur Benutzung von Handys und zur Wahl von Klassensprecher*innen und Schülersprecher*innen an Grundschulen Stellung genommen.

Wir begrüßen die Möglichkeit zur Stellungnahme zum oben genannten Änderungsgesetz und nehmen wie folgt Stellung.

Wir finden eine jetzt auch gesetzliche Regelung von Distanzunterricht als Unterrichtsform richtig. Es muss im BayEUG jedoch vollkommen klar und deutlich geregelt werden, dass Unterricht grundsätzlich und in allen Fächern ganz überwiegend in Präsenz stattfindet und Distanzunterricht daher auch nicht zum vermeintlich möglichen Ausgleich von Lehrkräftemangel eingesetzt werden darf.

Problematisch erscheint uns die Regelung in § 1, Ziffer 5.

Art. 56 soll wie folgt geändert werden: „Erfolgt die Teilnahme am Distanzunterricht im Wege einer Videoübertragung, sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die Aufsicht führende Lehrkraft zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet, soweit die Aufsicht führende Lehrkraft dies aus pädagogischen Gründen fordert und die technischen Voraussetzungen vorliegen.“

Es erscheint uns als fraglich, ob die auf diesem Weg verpflichtende Übertragung des eigenen Bildes und Tones mit der DSGVO konform geht.

Zudem bleibt es im vorliegenden Entwurfstext ungeklärt, wer prüft, ob die technischen Voraussetzungen vorliegen und wer folglich darüber entscheidet.

Die Klärung dieser Fragen sollte gesetzlich und nicht über Verordnungen normiert werden.

Es erscheint uns als sehr sinnvoll, dass auch an Privatschulen nur dann Distanzunterricht angeboten werden darf, wenn dies im öffentlichen Bereich ebenfalls zulässig ist. Wir sehen es zudem als richtig an, keine vollständigen oder auch von vorneherein geplant teilweisen digitalen Schulen entstehen zu lassen.

Zu den digitalen Endgeräten: Die geplante Änderung von Art. 56 Abs. 5 Satz 2 muss inhaltlich um die folgende Bestimmung ergänzt werden: Wenn jemand auf seinem Privatgerät keine schulischen Apps installieren möchte, sollte er das auch nicht müssen  – und es dürfen ihm daraus auch keine Nachteile entstehen.

Die Aufnahme der Wahl von Klassensprecher:innen an den Grundschulen in das Gesetz begrüßen wir ebenfalls. Dies hätte schon länger geschehen sollen.

Schüler:innen auch im Alter von circa 10 Jahren haben bereits des öfteren z. B. Aktionen für den Klimaschutz oder für nachhaltiges, ökologisches Handeln angestoßen, organisiert und mit durchgeführt. Allein bereits von daher möchten wir im Sinne der Demokratiebildung dringend anregen, mit einer Anpassung des Gesetzes zur Verankerung der Wahl von Schülersprecher:innen auch an Grundschulen nicht zu lange zu zuwarten.

Die GEW ist nicht im Bayerischen Lobbyregister eingetragen.

Kontakt
Bernhard Baudler
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich Schule
Telefon:  089 544 081-21