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Änderung der Schulordnung für Volksschulen

Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass wenigstens die Schulordnungen der einzelnen Schularten nach dem gleichen Muster gegliedert werden sollen. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, warum die VSO zu einem Zeitpunkt geändert werden soll, wo die nächsten Änderungen bereits angekündigt (Änderungen im Zusammenhang mit der Hauptschulinitiative) bzw. absehbar sind (Änderungen bei den Grundschulzeugnissen). Auch sehen wir keine dringende Notwendigkeit, beabsichtigte Änderungen im BayEUG in der Schulordnung vorwegzunehmen („Schulgemeinschaft“). Dies gilt umso mehr, als es sich im Wesentlichen um eine neue Gliederung und um redaktionelle Anpassungen handelt, und um nur wenige Neuerungen. ...

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