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PM Nr. 19 vom 15. Dezember 2016: GEW Bayern: Bildung für 2,46 Euro? - Kann nicht sein!

Deutlich mehr Geld für die bayerische Erwachsenenbildung fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Fördermittel im Staatshaushalt für 2017 und 2018 sind nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft viel zu niedrig.


„Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ – so steht es in der Bayerischen Verfassung. Für die Jahre 2017 und 2018 hat der Landtag am Mittwoch dafür jeweils 26,1 Millionen Euro bewilligt. Das Geld geht an die Kommunen für ihre Volkshochschulen und an die Bildungswerke der Kirchen und Verbände. Immerhin eine Steigerung um 4,4 Millionen im Vergleich zu 2016, aber nur 2,46 Euro im Jahr für jeden Erwachsenen in Bayern. „So lässt sich lebenslanges Lernen nicht ausreichend finanzieren.“ meint der Landesvorsitzende der GEW, Anton Salzbrunn, und weiter „Da helfen auch keine Sonntagsreden von der Bedeutung der Weiterbildung. Wenn es zum Schwur kommt, völlig unzureichende Mittel im Haushalt zu beschließen, bedeutet nur: Was schert mich mein Geschwätz vom Sonntag!“

An den Volkshochschulen und Bildungswerken unterrichten schon lange nicht mehr nur nebenberufliche Dozent*innen. Besonders im Bereich der Sprachen und der beruflichen Bildung ist der Unterricht oft der Hauptberuf. Die Honorarsätze liegen meist bei 20 bis 25 Euro. Bezahlt wird aber nur die tatsächliche Unterrichtszeit. Vorbereitungszeiten, Krankheit und Urlaub bleiben unbezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge von etwa 37 % müssen die Kursleiter*innen alleine tragen.

Für den Bereich der Integrationskurse für Zuwander*innen, der vom Bund finanziert wird, wurde das Mindesthonorar im Juli von 23 auf 35 Euro erhöht. Wer in anderen Sprachkursen, in der politischen Bildung oder sonstigen Fächern unterrichtet, bekommt deutlich weniger. GEW-Berater Erwin Denzler: „Sehr oft müssen die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich Hartz IV beantragen, weil nach Abzug der Kranken- und Rentenversicherung weniger als 1.000 Euro netto bleiben“.

Die Bildungsgewerkschaft fordert deshalb für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung deutlich höhere Honorare und eine Entlastung bei der Sozialversicherung. Für Daueraufgaben wäre eine Festanstellung nach Tarifvertrag die richtige Lösung. Aber dafür reichen die Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 bei weitem nicht aus. Für die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen hat die GEW zwar für 2017 einen verbindlichen Mindestlohn von etwa 2.475 Euro erreicht – aber auch das wird bei vielen Bildungsträgern mit Honorarverträgen umgangen.

Rückfragen gerne an
Erwin Denzler, Büro für Weiterbildung der GEW Bayern, Tel: 0151 18147351.

V.i.S.d.P.: Anton Salzbrunn, GEW Bayern, Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel.0176 / 6 55 44 0 36