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PM 22 vom 19. Juli 2018: Die Bildungsgewerkschaft GEW freut sich mit ihrem Kollegen Benedikt Glasl:

Er kann als Beamter an der Mittelschule arbeiten. Die Staatsregierung hat nachgegeben.

Kollege Glasl hatte sich vor vielen Jahren  bei „dielinke.sds“ gegen Studiengebühren engagiert. Nach Einschalten des Landesamts für Verfassungsschutz wollte der Freistaat Bayern nun den Abschluss seiner Ausbildung als Mittelschullehrer verhindern. Bevor am 24. Juli die Klagen mit Unterstützung der GEW Bayern vor Gericht beraten werden sollten, hat die Staatsregierung aufgegeben und alle Forderungen erfüllt:  Der junge Lehrer wird bereits zum 1. August auf Widerruf verbeamtet und die Regierung hat die Schadenersatzforderung voll anerkannt. Damit gesteht die CSU-Regierung ein, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt zu haben.

Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, sagte heute in München: „Wir müssen die Staatsregierung loben, für ihre späte Einsicht: spät, aber doch.“

Gerd Tersteegen, der Anwalt des Kollegen Glasl, hatte vorrangig einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geltend gemacht. Die obersten Richter hatten darin bereits festgestellt, dass Ermittlungen von Staatsschutz oder Verfassungsschutz bei einer Zulassung zum Vorbereitungsdienst unverhältnismäßig sind, sie würden vielmehr „die politische Atmosphäre vergiften, das Vertrauen in die Demokratie irritieren und den freiheitlichen Staat diskreditieren.“

Die GEW Bayern lehnt alle Berufs- und Ausbildungsverbote ab. Anton Salzbrunn: „Berufsverbote sind ein klarer Verstoß gegen das Menschenrecht auf Freiheit der Berufswahl aus dem Grundgesetz.“ Zudem fordert die Bildungsgewerkschaft weiterhin, die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens zur Verfassungstreue zu beenden.