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PM 18 vom 08. Juni 2018: GEW Bayern entsetzt: Will die Landeshauptstadt München bei der Bezahlung ihrer Lehrkräfte in geltendes Tarifrecht eingreifen?

In Bayern arbeiten bei den Kommunen rund 3.000 angestellte Lehrkräfte. Für die Pädagog*innen gibt es bislang keinen Eingruppierungstarifvertrag. Daher haben sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die bundesweite Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Tarifverhandlungen geeinigt.

Eine erste Verhandlungsrunde ist für Juli terminiert. Die Landeshauptstadt München scheint sich nun darauf zu versteifen, einseitige Regelungen per Stadtratsbeschluss durchzusetzen. Das ist für die Bildungsgewerkschaft GEW nicht nachvollziehbar.

Dazu der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern, Anton Salzbrunn: „Die Landeshauptstadt München, übrigens selbst Teil des Kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern (KAV), ist über die Entwicklungen stets informiert. Das macht es umso unverständlicher, warum sie im Alleingang einseitige Richtlinien per Stadtratsbeschluss durchsetzen will, obwohl sich die zuständigen Tarifvertragsparteien auf Verhandlungen geeinigt haben.“

In den bisherigen Schreiben hat die Landeshauptstadt gegenüber der GEW bekundet, dem Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht vorgreifen und keine vollendeten Tatsachen schaffen zu wollen. Die Darstellung in der Beschlussvorlage, wonach keine zeitnahe tarifliche Einigung in Sicht sei, ist falsch. Der VKA hat den KAV Bayern ausdrücklich ermächtigt, Verhandlungen mit der GEW zur Regelung der Lehrerentgeltordnung aufzunehmen. Diese Verhandlungen beginnen nun. Daher ist zunächst abzuwarten, welches Ergebnis erzielt wird.

Dazu Salzbrunn weiter: „Die Tarifverhandlungen über die Lehrerentgeltordnung beginnen gerade erst und dennoch will die Landeshauptstadt München mit einem eigenen Stadtratsbeschluss Fakten schaffen. Damit greift sie unzulässigerweise in die laufenden Tarifverhandlungen ein und unterläuft die Tarifautonomie.“

Die GEW verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 9 Grundgesetz, auf die sogenannte Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig“. Daher fordert die GEW die Landeshauptstadt eindringlich auf, den geplanten Beschluss zurückzuziehen und das Ergebnis der Tarifverhandlungen abzuwarten und von der Übernahme eines Tarifwerks per Stadtratsbeschluss abzusehen.