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GEW Bayern lehnt Entwurf der CSU-Regierung für ein sogenanntes Integrationsgesetz ab

Pressemitteilung Nr. 4/2016 vom 6.4.2016

GEW Bayern lehnt Entwurf der CSU-Regierung für ein sogenanntes Integrationsgesetz ab

Sprach- und Integrationskurse, Hilfen zur Aus- und Weiterbildung und eine ausreichende Unterstützung der Kommunen sind mit entscheidend für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. All dies vermisst die GEW Bayern im von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf.

„Ein ‚Integrationsgesetz‘ in dem nichts zur Erwachsenenbildung steht, kann kein Integrationsgesetz sein“, so Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW Bayern. Die CSU plant sogar eine teilweise Abschaffung der Schulpflicht für Flüchtlinge, anstatt konkrete Zusagen für mehr pädagogisches Personal, für Bildungsberatung oder politische und interkulturelle Bildung zu machen. Dazu gebe es nur unverbindliche Programmsätze und einen Finanzierungsvorbehalt. Der Entwurf spricht ganz überwiegend von mit Geldbußen „bewehrten Pflichten“ und „repressiven Sanktionen“ gegenüber Migrant*innen.

Den gesamten Text durchzieht eine Sicht, die sich so zusammenfassen lässt: Es kommen Fremde und wir müssen deswegen unsere „erhaltungswürdige Leitkultur“ schützen.  Diese Abwehrhaltung gipfelt in der Forderung des Entwurfs: „Jeder Einzelne ist zur Loyalität gegenüber Volk und Staat verpflichtet.“ Eine solche gesetzliche Verpflichtung richtet sich nach Auffassung der GEW gegen eine offene Gesellschaft, gegen Zivilgesellschaft und Pluralismus.

Die GEW weist auch den Versuch der Regierung zurück, weitere Diskriminierungen einzuführen, indem per Gesetz die Aufspaltung der Menschen in Bayern in vier „Personengruppen“ verfügt werden soll. Viele, gerade repressive neue Vorschriften richten sich nur an sogenannte „nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer“.

Alle Schulen in Bayern sollen einer „Erziehung in Ansehung der Leitkultur verpflichtet werden“. Diese Engführung weist die GEW zurück.

Die GEW lehnt eine auch nur teilweise Abschaffung der Schulpflicht strikt ab. Anton Salzbrunn heute in München: „Wir bestehen darauf, dass die Normierungen in der Bayerischen Verfassung und in der UN-Kinderrechtskonvention Richtschnur bleiben: Bildung ist Menschenrecht, von Anfang an und unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Menschen“. Der Gesetzentwurf wurde daher in der Verbändeanhörung heute von der GEW Bayern abgelehnt. Zusammen mit Kooperationspartnern werde die GEW noch alternative Vorschläge für gelingende Integration vorstellen.

Rückfragen gerne an:
Bernhard Baudler, Tel. 089 / 54 40 81-21, bernhard.baudler(at)gew-bayern(dot)de

V.i.S.d.P.: Elke Hahn, Geschäftsführerin, Schwanthalerstraße 64, 80336 München, Tel.: 0171 / 676 0000