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Stellungnahme zur Neufassung der BFSO HwKiSo

Kein Abbau demokratischer Rechte – keine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

Dem Änderungsvorhaben liegt der Versuch zugrunde, alle Schulordnungen in einer vergleichbaren Systematik aufzubauen.

1. Ausweitung der Rechte der Schulleitung zu Lasten der LehrerInnenkonferenz
a) Schulveranstaltungen

Der SchulleiterIn soll das Recht über Schulveranstaltungen zu entscheiden, neu gegeben werden (vgl. §5 Abs. 2 Satz 2 Entwurf BFSO). Dies beschneidet die Rechte der LehrerInnenkonferenz, da diese in der Vergangenheit alleine über Schulveranstaltungen entschied. Auch wenn die LehrerInnenkonferenz weiterhin über Veranstaltungen entscheiden darf, welche die ganze Schule betreffen (vgl. §6 Nr. 2 Entwurf BFSO), droht ein Abbau innerschulischer Demokratie.

Leider bestätigen Berichte von KollegInnen aus anderen Schularten, in denen diese Regelung bereits eingeführt wurde, diese Befürchtungen. Häufig werden von oben angeordnete Schulveranstaltungen als sinnfrei wahrgenommen. KollegInnen berichten davon, dass wichtige, die ganze Schule betreffende Entscheidungen im stillen Kämmerlein getroffen werden und dann auf dem Anordnungsweg verwirklicht werden. Dabei ist bekanntermaßen das Erfolgsgeheimnis von Schulveranstaltungen Freiwilligkeit. Diese lässt sich jedoch nicht verordnen. Ein solcher Versuch belastet die kollegiale Zusammenarbeit in der Schule.

b) Teilnahme Externer an Lehrerkonferenzen
Es ist geplant, dass die LehrerInnenkonferenz ihr Recht verliert, darüber zu entscheiden, ob externe Dritte zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen werden (vgl. §55 Abs. 2 BFSOHwKiSo). Stattdessen ist vorgesehen, dass in Zukunft der/ die SchulleiterIn alleine darüber beschließt (vgl. §7 Abs. 2 Entwurf BFSO). Dies ist ein weiterer Stein zum Abbau innerschulischer Demokratie. KollegInnen aus anderen Schularten, in denen diese Regelung bereits eingeführt wurde, berichten, dass Konferenzen durch langatmige Vorträge schulfremder Personen in die Länge gezogen werden. Andere KollegInnen erleben das Verhalten dieser Externen als manipulativ.

Ein echter Austausch mit den Externen ist dagegen selten möglich, da sie außerhalb der Konferenz nur schwer erreichbar sind.

3. Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten
Es ist geplant die Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung bei der verpflichtenden Konferenzteilnahme abzuschaffen. In der Vergangenheit gab es die Möglichkeit, dass unterhälftig beschäftigte LehrerInnen nur in dem Umfang zur Konferenzteilnahme verpflichtet wurden, der in unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem Unterricht stand (vgl. §57 Abs. 2 BFSOHwKiSo). Der Wegfall dieser Regelung wird in der Begründung zum Änderungsentwurf als „verschlanken“ bezeichnet. Die Beibehaltung der alten Regelung ist aus unserer Sicht jedoch notwendig, um zu verhindern dass Teilzeitbeschäftigte durch Konferenzteilnahme stärker belastet werden. In vielen Fällen wird die Anwesenheit auch nicht möglich sein, weil die KollegInnen noch an einer weiteren Schule oder bei einer anderen Arbeitsstelle beschäftigt sind. Nur von dem einen unterhälftigen Vertag können sie ja nicht leben. Insofern wären viele von ihnen dann doppelt belastet, im Sinne der Gleichbehandlung  ist dies nicht zumutbar.

4. Bevormundung von Arbeitsgruppen der SMV
Anders als in den meisten anderen Schulordnungen gab es in der BFSOHwKiSo die Regelung, dass Arbeitsgruppen keine einseitigen politischen oder weltanschaulichen Ziele  verfolgen dürfen. Diese veraltete Regelung hat es in den Entwurf geschafft (vgl. § 11 Abs. 1 Entwurf BFSO). Dies zeugt von Misstrauen gegenüber den SchülerInnen.

5. Kürzung des Sozialkundeunterrichts  
Es ist geplant an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung den Umfang des Sozialkundeunterrichts in der 11. Jahrgangsstufe von 2 auf 1 Jahreswochenstunde zu kürzen (vgl. Entwurf BFSO, Anlage 1). Angesichts der wachsenden Politikverdrossenheit stellt sich die Frage, welchen Beitrag Schule zur Bewältigung dieses Problems leisten kann, wenn der Sozialkundeunterricht hier und auch in anderen Schularten immer mehr gekürzt wird.

Hier gehts zu dem Änderungsentwurf und der alten Regelung.