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Eklatanter Personalmangel in Grund- und Mittelschulen

Gemeinsame Erklärung von BLLV – GEW – KEG – BBB – DGB und ÖPR Freising

Grundlage unserer gemeinsamen Position sind die beiden Anträge der Personalversammlung vom 8. Dezember 2016.

Zu Antrag 1 zu dem Thema:

Zunehmende Diskrepanz zwischen vorhandenen personellen Lehrerressourcen und ständig steigende Anforderungen sowie erschwerte Bedingungen im Berufsfeld des Lehramtes an Grund- und Mittelschulen“

Die Interessensvertretungen der Lehrkräfte BLLV, GEW und KEG sowie die Stufenvertretungen der Personalvertretungen ÖPR (Örtlicher Personalrat), BPR (Bezirkspersonalrat bei der Regierung von Oberbayern) und HPR (Hauptpersonalrat beim Ministerium für Unterricht und Kultus) sind beauftragt, sich „mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln nicht nur gegen eine weitere Verschlechterung, sondern für eine Verbesserung der derzeitigen Situation der Lehrkräfte an den Grund- und Mittelschulen einzusetzen. Erschwerte und zum Teil unzumutbare Arbeitsbedingungen gehen zu Lasten der Gesundheit und letztlich auch zu Lasten unserer SchülerInnen. Nur gesunde und zufriedene LehrerInnen können den beruflichen Anforderungen gerecht werden“. (Antrag der Personalversammlung vom 8.12.2017)

Begründung dieses Antrages:

„Erschwerte Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer und ständig zunehmende Belastungsfaktoren für die Schulen allgemein sind:

  • bewiesenermaßen zunehmende Lern-, Konzentrations- und Verhaltensauffälligkeiten der Schüler/innen

  • steigende Zahl von Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen und damit verbundene zusätzliche Aufgaben im Zuge der Inklusion und Integration

  • ein wesentlich erhöhter Arbeits- und Fortbildungsaufwand auf Grund von deutlich mehr Absprachen mit externen Stellen (MSD, Beratungsstellen, Jugendamt, Familienhilfen, Schulbegleiter, Förderschulen, Berufseinstiegsbegleiter, …)

  • die Nichtanrechnung dieses erhöhten Arbeits-, Zeit- und Fortbildungsaufwandes in der Unterrichtsverpflichtung, im Stundendeputat sowie bei der Bezahlung der Lehrkräfte und Schulleitungen

  • zunehmender Leistungsdruck auf Schüler/innen und Lehrkräfte durch das derzeitige Übertrittverfahren nach der 4. Jahrgangsstufe

  • verändertes Elternverhalten hinsichtlich überhöhter und unangemessener Erwartungen der Eltern an die Schule sowie die steigende Bereitschaft vieler Eltern, eigene Interessen auf juristischem Weg gegenüber Lehrkräften durchzusetzen

  • hohe Unterrichtsverpflichtung in der Grund- und Mittelschule für Lehrkräfte und Schulleitungen sowie zu geringe Verwaltungszeiten für Schulleiterinnen und Schulleiter

  • zu knappe Bemessung von Arbeitszeiten von Verwaltungsangestellten an den Schulen bei einer ständig zunehmenden Aufgabenfülle

  • steigender, nicht bezahlter und im Stundendeputat nicht berücksichtigter, aber für einen zeitgemäßen Unterricht zwingend erforderlicher Zeitbedarf für Teamsitzungen, Arbeitsgespräche, Jahrgangsstufen- und Fachlehrerkonferenzen im Sinne einer verzahnten Bildungs- und Erziehungsarbeit

  • Rückläufigkeit der Stundenversorgung im Bereich des „Besonderen Unterrichts“ (Förderunterricht, AGs, …)

  • phasenweise unzumutbare Vertretungsbelastung wegen fehlender mobiler Reserven

  • Die unzureichende Lehrerversorgung wird durch kurzfristige und oberflächliche „Mangelverwaltung“ auf dem Rücken unserer Lehrkräfte ausgetragen, denn viele

Problemlösungen im schulischen Alltag werden zum Großteil durch ein hohes pädagogisches Berufsethos der Lehrkräfte erzielt. Oftmals bleibt das Gefühl, dass eine umfassende Unterstützung des Dienstherrn im Sinne einer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter/innen fehlt“.

 

Gemeinsame Überlegungen von

BLLV – GEW – KEG – BBB – DGB und ÖPR Freising

Auf Grund des derzeit herrschenden eklatanten Lehrermangels im Grund- und Mittelschulbereich fordern wir die Gewinnung von Personalressourcen durch im Folgenden aufgezeigte Maßnahmen. Wir unterscheiden in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen.

Ferner wollen wir den erschwerten Arbeitsbedingungen (s.o. in der Begründung des Antrages an die Personalversammlung) begegnen.

Kurzfristige Maßnahmen:

Ziel/Zweck:

  • Besetzung offener Planstellen

  • Bedarfsorientierte Aufstockung der Mobilen Reserve für eine geregelte Unterrichtsversorgung

  • Befristete Aussetzung der externen Evaluation für die nächsten Jahre als ressourcenschonende und belastungsmindernde Sofortmaßnahme.

Begründung: „Mittlerweile wurden alle Schulen mindestens zweimal im Fünf-Jahres-Rhythmus extern evaluiert. Der Schwerpunkt sollte nach unserer Ansicht auf die interne Evaluation gelegt werden“ (s. „Gemeinsame Erklärung: Erfolgreiches Schulmanagement“ von BLLV, bsv und KEG vom 29.03.2017). Die Externe Evaluation „als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und –entwicklung“ (s. http://www.isb.bayern.de/schulartuebergreifendes/qualitaetssicherung-schulentwicklung/evaluation/externe_evaluation/) ist ein Paradoxon, wenn zeitgleich Studenten (ab 2. Semester) eigenverantwortlich unterrichten.

  • Befristete Aussetzung der „Lotsentätigkeit“ für die nächsten Jahre. Die Anrechnungsstunden für die sog. „Übergangslotsen“, d.h. für Grund- und Mittelschullehrkräfte, die an der Realschule und am Gymnasium eingesetzt sind, sollten umgewidmet werden.

Begründung: In Bayern wurden im Schuljahr 2014/2015 861 Anrechnungs-stunden hierfür verwendet (vgl. Landtagsdrucksache 17/10637). Das entspricht mehr als 30 Vollzeitlehrkräften an Grund- oder Mittelschulen. Stattdessen könnten arbeitslose Lehrkräfte der jeweiligen Schulart zum Einsatz kommen.

  • Befristete Aussetzung der Besetzung der sog. „Vorkurse“ (Deutsch) mit Grundschullehrkräften.

Begründung: Klasse hat Vorrang vor Gruppe.

Dieser wichtige Unterricht soll nicht entfallen, sondern durch externes qualifiziertes pädagogisches Personal ( VHS-Personal, Lehrkräfte von Sprachschulen, StudentenInnen mit DaZ , (Deutsch als Zweitsprache) und sich zur Verfügung stellende pensionierte Lehrkräfte durchgeführt werden.

  • Herabsetzung der bürokratischen Hürden hinsichtlich der Einstellung von Drittmittelkräften für ausländische Kinder sowie Schaffung finanzieller Anreize für Drittmittelkräfte.

Mittelfristige Maßnahmen:

Ziel/Zweck:

  • Steigerung der Berufszufriedenheit

  • Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes Grund- und Mittelschullehrkraft

  • Das Studium für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen für Frauen und Männer durch ein den anderen Schularten gleichgestelltes Einstiegsgehalt in A 13 attraktiv machen und damit die Arbeit der Grund- und Mittelschullehrkräfte wertschätzen.

  • Den Anreiz für eine Zweitqualifikation von arbeitslosen GymnasiallehrerInnen und RealschullehrerInnen für den MS/GS Bereich durch ein angemessenes Gehalt zu schaffen (setzt gleiche Bezahlung von Lehrkräften aller Schularten voraus, um diesen Personenkreis evtl. dauerhaft für die Grund- oder Mittelschule zu gewinnen.

  • Den Übertrittsdruck in den vierten Jahrgangsstufen herausnehmen, da dieser eine erhebliche und unnötige Belastung für alle Beteiligten darstellt.

  • Die Benachteiligung bei Anrechnungsstunden gegenüber den anderen Schularten herausnehmen und eine entsprechende Angleichung an die anderen Schularten vornehmen. Der Anteil der Anrechnungsstunden am Lehrerstundenbudget liegt im GS/MS-Bereich mit 6,3% deutlich unter dem der Realschulen mit 8,3% und dem der Gymnasien mit 7,8 Prozent (vgl. Landtagsdrucksache 17/10637).

  • Mehr Leitungszeit und weniger Unterrichtsverpflichtung für Schulleitungen schaffen. Auch hier muss eine Anpassung an die Realschule und das Gymnasium erfolgen.

  • Es muss eine bessere Ausstattung mit Verwaltungsangestellten an den Grund- und Mittelschulen vorgenommen werden. Hier sollte man sich an dem tatsächlichen Bedarf orientieren.

  • Der Ausbau der zusätzlichen Lehrerstundenzuweisung pro Woche für die gebundenen Ganztagsklassen sind von 12 Lehrerstunden wieder auf 19 Lehrerstunden- wie zu Beginn der Einführung – herauf zu setzen.

  • Die Lehrerbedarfsprognosen haben sich stärker an der Realität zu orientieren. Dabei ist für auch für Förderung, Inklusion und Integration Lehrerpersonalbedarf zu berücksichtigen.

  • Zusätzlich ist die Mobile Reserve bedarfsgerecht zu erhöhen, damit Stundenausfälle infolge von Erkrankungen der Lehrkräfte, Fortbildungen, Klassenfahrten etc. vermieden werden können. Hierbei sind die Erfahrungswerte der vergangen Jahre einzubeziehen.

 

Langfristige Maßnahmen:

Ziel/Zweck:

  • Steigerung der Berufszufriedenheit

  • Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes Grund- und Mittelschullehrkraft

  • Reduzierung des Stundendeputats der Grund- und MittelschullehrerInnen (für Klassenleitung, zusätzliche Elternsprechstunden, Zusammenarbeit mit Elternhaus, KESCH, Schulentwicklung, Teamsitzungen, Austausch mit MSD/Therapeuten etc.).

  • Einsatz von ausschließlich pädagogisch ausgebildetem Personal in Klassen mit erhöhter Zahl an inklusiv zu beschulenden Kindern anstelle des fachfremden Einsatzes von Personal.

  • Schaffung von finanziellen Anreizen für Grund- und MittelschullehrerInnen bsw. im Ballungsraum München / Speckgürtel um München in Form von günstigen Dienstwohnungen etc..

  • Belastungen wie im Antrag der PVS reduzieren, damit LehrerInnen möglichst lange gesund und zufrieden ihren Beruf ausüben können und nicht krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen.


Kerstin Rehm Stand: 22.06.17, 10.54 Uhr

Personalratsvorsitzende